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Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei von Trotha Rechtsanwälte mbH

Von 2015 bis 2017 haben wir mit Rechtsanwalt Markus Eisenburger in Olpe beim Thema Widerruf von Darlehensverträgen mit fehlerhaften Widerrufsklauseln kooperiert und konnten in mehr als 90% der Fälle Darlehensverträge erfolgreich widerrufen oder neu verhandeln.

Wir haben danach auch für den Bereich Recht eine größere Kanzlei für eine Kooperation bei allen Rechtsthemen mit Bezug zu Finanzthemen gesucht, ähnlich der seit 1999 bestehenden Kooperation mit der Steuerberatungsgesellschaft Pfeifer & Klauke bei Steuerangelegenheiten. Diese haben wir mit der von Trotha Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Person von Alexander Rüdiger im Jahr 2019 gefunden. Herr Rüdiger ist Fachanwalt für Medizinrecht und Experte im Versicherungsrecht.

Die zunehmende Komplexität bei Finanz- und Versicherungsthemen fordert in der heutigen Zeit auch tiefgehendes juristisches Know-how. Dazu gehören neben der Vertretung der Verbraucher bei unzulässigen Vertragsklauseln in Kredit- und Versicherungsverträgen insbesondere die Themen Nachfolgeplanung, Testamentsgestaltung, Begleitung bei BU-Leistungsanträgen, sowie Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht u.a.). Als Fachanwalt für Medizinrecht und Experte im Versicherungsrecht unterstützt uns Herr Rüdiger mit seiner Expertise seit 2019. Herr Rüdiger ist Lehrbeauftragter der Universität Siegen und wurde in der Zeitschrift WirtschaftsWoche zum „TOP Anwalt 2019 – Medizinrecht“ gewählt.

Ihre Ansprechpartner
Tobias Stamm (Ass. jur.)  / Tel. 02761 836210 / stamm@psfinanz.de
Markus Eisenburger (Rechtsanwalt) / Tel. 02761 943624-1 / ra@ra-eisenburger.de


Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Gastbeitrag Rechtsanwalt Markus Eisenburger

Für welche Kreditverträge kann das in Betracht kommen?
Für Kreditverträge, die 1. ab 2002 und 2. von Verbrauchern abgeschlossen wurden.
 
Warum kann der Widerruf interessant sein?
Weil die Zinsen seit 2002 immer nur gesunken sind. Der erfolgreiche Widerruf eines mit relativ hohem Zinssatz abgeschlossenen Vertrages führt zu einer Rückerstattung aller Zinsen gegen die Zahlung eines marktüblichen Zinsatzes an die Bank. In Abhängigkeit von Laufzeit und Höhe des Kredites können sich enorme Ersparnisse ergeben. In der Praxis kann es schnell um mehrere 10.000 EUR gehen.
 
Wie sind die Erfolgsaussichten und wie reagieren die Banken auf Widerrufsbegehren?
Als Faustregel kann gelten: Je älter der Vertrag, d. h. je näher an dem Jahr 2002, desto höher ist grundsätzlich die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank i. S. der Rechtsprechung Fehler gemacht hat. Die Banken reagieren sehr unterschiedlich. Begeistert sind sie nachvollziehbar nie. Aber es gelten nun einmal die Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Einige Häuser weisen die Ansprüche in den allermeisten Fällen zurück, so dass letztlich eine Klage zur Durchsetzung der Ansprüche erhoben werden müsste. Mit den meisten Banken, vor allem mit den regionalen Instituten, aber auch mit Versicherern oder Bausparkassen als Kreditgeber, kann man über eine vergleichsweise Lösung reden, wenn man die Rechtsprechung kennt und gute Argumente liefern kann.
 
Wie hoch sind die Kosten für die Rechsverfolgung?
Durch die regelmäßig hohen Gegenstandswerte besteht im Klagefall auch ein hohes Kostenrisiko. Diesem Risiko kann durch eine Rechtsschutzversicherung begegnet werden. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungen nicht immer eintreten. So ist regelmäßig das sog. Baurisiko ausgeschlossen: Wenn ein Darlehen zum Zwecke des Baues eines Hauses oder für den Kauf einer neu errichteten Immobilie aufgenommen wurde, zahlen die Versicherungen regelmäßig nicht.
In meiner Praxis kläre ich genau über das Kostenrisiko auf und kann Ihr Kostenrisiko jedenfalls im außergerichtlichen Bereich eingrenzen.
 
Wie geht es nach einem erfolgreichen Widerruf weiter?
Wird der Widerruf akzeptiert oder zumindest ein Vergleich geschlossen, ist es denkbar, dass der Kredit zu günstigeren Konditionen fortgeführt wird. Manchmal ist die Geschäftsbeziehung aber auch beschädigt und man trennt sich durch eine Aufhebung des Vertrages. Dann ist es mit der rein anwaltlichen Dienstleistung nicht getan, dann geht es um eine Anschlussfinanzierung. Hier arbeite ich mit versierten und hochspezialisierten Kreditvermittlern zusammen, die die Gesamtsituation  der Kunden professionell aufnehmen und bewerten und auf diese Weise Vorschläge für eine optimale Weiterfinanzierung machen können. Auch in dieser Phase würden Sie also ganzheitlich weiter begleitet werden.
 
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Prüfung der Verträge?
Jetzt. Denn die Rechtsprechung muss nicht zwingend bleiben, wie sie ist.

Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse

Gastbeitrag Rechtsanwalt Markus Eisenburger

Bausparkasse versuchen gute verzinste Bausparkonten loszuwerden
In jüngster Zeit kündigen diverse Bausparkassen teilweise seit sehr langer Zeit bestehende Bausparverträge den Bausparern gegenüber. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass in diesen Verträgen vereinbarte Zinssätze geschuldet werden, die die Bausparkassen aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung am Markt nicht mehr erzielen. Dieser Belastung versuchen die Bausparkassen zu begegnen, indem sie die Verträge fristgemäß gemäß § 489 BGB kündigen. Die Wirksamkeit solcher Kündigungen ist im Einzelfall zu hinterfragen.

Vorgehensweise der Bausparkassen ist fragwürdig
Inzwischen anerkannt ist, dass die Bausparkasse fristgemäß kündigen darf, wenn ein Vertrag voll bespart ist. Inzwischen urteilen Instanzgerichte  aber auch so, dass sich Bausparkassen schon 10 Jahre nach bloßer Zuteilungsreife durch fristgemäße Kündigung von ihrem Vertragspartner trennen können. Nach meiner Auffassung kann diese Argumentation vor den höchsten Gerichten keinen Bestand haben. Denn Voraussetzung für die Kündbarkeit eines Darlehens ist regelmäßig dessen vollständige Auszahlung, d. h. hier das Erreichen der Bausparsumme.

Offene Rechtsprechung, der Kündigung widersprechen
Man wird beobachten müssen, wie sich die Rechtsprechung zu diesem Thema entwickelt. Allen Kündigungsempfängern sei aber empfohlen, die Kündigung an den genauen Gegebenheiten des eigenen Vertrages zu messen und ihr noch im Laufe der Kündigungsfrist ggf. vorsorglich zu widersprechen. Gerne berate ich Sie in Abstimmung mit PS Finanz bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber der Bausparkasse.


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