Finanzierung

Prolongationen

Wir betreuen Ihre Finanzierung aktiv auch während der Zinsfestschreibungszeit. Die Daten zur Immobilie und zur Finanzierung werden in Ihre Vermögensbilanz  übernommen und sind damit über das Online-Portal täglich abrufbar. Die Aktualisierung erfolgt standardmäßig mit den Daten zum Jahresultimo, auf Wunsch auch zwischendurch. Darüber hinaus bieten wir unsere Unterstützung bei Sondertilgungen und ggf. Anpassungen der Tilgungssätze bei Verträgen mit entsprechenden Optionen an.

Ansprechpartner:innen

Unser Service

Sondertilgungen / Änderung von Tilgungssätzen

Wir unterstützen Sie bei Sondertilgungen. Zum einen formell mit den Informationen zum Prozedere von Sondertilgungen bei den verschiedenen Banken. Zum anderen inhaltlich durch einen Blick auf die Vermögenswerte, die für Sondertilgungen in Frage kommen.


Sehr flexible Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei Banken, die Anpassungen der Tilgungssätze während der Zinsfestschreibung bedingungsgemäß anbieten (z.B. ING). Während in den 2010er Jahren vornehmlich Erhöhungen von Tilgungssätzen in Betracht kamen, da die Erträge für Zinsanlagen sich Richtung Null entwickelt hatten, kommen seit 2023 auch Ermäßigungen von laufenden Tilgungssätzen in Frage. Bei Festgeldzinssätzen oberhalb 3 % und Darlehenszinsen von um die 1 % (in vielen Verträgen noch gegeben), rechnet sich das Ansparen bis zum nächsten Zinsbindungsablauf (oder für spätere Sondertilgungen) besser als die direkte Tilgung.

Prolongationen / Forward-Darlehen

Ab drei Jahren vor Ablauf der Zinsfestschreibung informieren wir über die Zinsentwicklung und berechnen auf Wunsch die aktuellen Konditionen für Prolongationen bzw. Forward-Darlehen.
Neben den Optionen, sich günstige Zinssätze durch Forward-Darlehen zu sichern, gibt es während der Zinsbindungsdauer im Einzelfall weitere Optimierungsansätze:

  • Vorzeitige Kündigung von Darlehen mit 15- oder 20-jähriger Zinsbindung gemäß BGB 10 Jahre und 6 Monate nach Vollauszahlung
  • Überprüfung von Darlehensverträgen auf fehlerhafte Widerrufsklauseln
  • Kapitalbeschaffung (auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke)
  • Ablösung von Bauspardarlehen (jederzeit möglich)
  • Ablösung von KfW Darlehen (bei vielen Programmen möglich und trotz günstiger KfW Konditionen oft lohnend)
Ansprechpartnerin_Agi

Rottmann Finanz

Agatha Rottmann

Qualifikation

Finanzwirtin (bbw)

Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung (IHK)

Berufserfahrung

Finanzberatung seit 1999

Fachbereiche

Kundenbetreuung

Finanzierungsberatung

Staatlich geförderte Altersvorsorge

Bausparberatung